Corona-Update:
Auf Grund von COVID-19 haben wir vorübergehend geschlossen!
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Aussetzten der 18 Monat Fristen (Toleranzerlass wegen Corona):
Da alle Fahrschulen seit dem 16.3.2020 schließen mussten, somit keine Kurse, Fahrstunden, Mehrphasenausbildungsfahrten, Prüfungen abgehalten werden dürfen und auch unser Office geschlossen ist wurden die 18 Monatsfristen ausgesetzt.
Das betrifft theoretische Prüfungen, absolvierte Theoriekurse und Fahrstunden, Mehrphasenausbildung, sowie Bewilligungen der L- und L17 Ausbildungen, wenn sie nach dem 13.3.2020 enden.
"Eine Absolvierung hat innerhalb von angemessener Frist nach Wiederaufnahme der Tätigkeiten durch die Ausbildenden Stelle zu erfolgen."
Befristungen von Lenkberechtigungen können um 3 Monate verlängert werden.
Allerdings muss der Antrag vor Ablauf gestellt werden und sie gelten dann nur im Bundesgebiet Österreich.
"Die Maßnahmen wurden beginnend mit 13.3.2020 bis vorläufig 13.4.2020 festgesetzt."
Infos für L- und L-17 Ausbildung!
Im Zuge der Ausgangsbeschränkung sind private Autofahrten derzeit untersagt. Außer sie dienen den angegebenen Zwecken: dringender Einkauf, Pflege oder Hilfe Angehöriger, Fahrten zur Apotheke oder zur Arbeit.
Aus diesen Gründen dürften Ausbildungsfahrten statt finden, aber nur wenn es sich um Personen handelt, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Achtet auf Euch & bleibt gesund
Eure Fahrschule Donaustadt